Anders als in der Bebauungsplanung für Wohn- oder Gewerbegebiete handelt es sich bei sogenannten „Sondergebieten“ immer um eine konkrete Planungssituation, d.h. die Nutzung und der Nutzer (oder Investor) sind bereits vorhanden. Im Sondergebiet geht es also um die baurechtliche Sicherung und Herstellung der städtebaulichen Ordnung eines Gebietes – hier auch mit Blick auf die benachbarten Gebiete und die Sicherung berechtigter Ansprüche für Investor und Nachbarschaft.
Sondergebiet
Prüm (Verbrauchermarkt)
Erweiterung des bestehenden HIT-Martkes im unbeplanten Innenbereich
Daleiden (Seniorenresidenz)
Umnutzung einer ehemaligen Klosteranlage zu einer Altenpflegeeinrichtung mit betreutem Wohnen
Prüm (Schlachthof)
Bestandssicherung und Erweiterung eines Schlachthofes in Gemengelage